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Wien: Aus für Öl und Gas im Neubau

7. August 2019, Redaktion

Wien schafft Klimaschutz-Gebiete. Neu errichtete Gebäude müssen dort mit erneuerbarer Energie oder Fernwärme ausgestattet werden.

Die Bundeshauptstadt schafft Klimaschutz-Zonen. Neu errichtete Gebäude müssen dort mit erneuerbarer Energie oder Fernwärme ausgestattet werden.

Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung von neu errichteten Gebäuden müssen in diesen Klimaschutzgebieten entweder über erneuerbare Energie wie Erdwärme, Solarenergie, Biomasse oder über Fernwärme erfolgen. Betroffen sind alle Neubauten in diesen Gebieten: Geförderter ebenso wie frei finanzierter Wohnbau, Büros, Geschäftslokale, aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen oder Kindergärten. 8 von 10 Neubauten in Wien befinden sich bis Mitte 2020 in einem Klimaschutzgebiet. Begonnen wird mit den Bezirken 2, 3, 7 und 16. Danach folgen in mehreren Etappen die weiteren Bezirke. Bis Mitte 2020 sollen dann im gesamten Wiener Stadtgebiet zahlreiche Klimaschutz-Gebiete bestehen.

Mit den Klimaschutzgebieten will Wien klimafreundliche Energieversorgungssysteme zum Standard machen. Möglich wurde die Festlegung von Klimaschutzgebieten durch die Verordnung von Energieraumplänen in der Wiener Bauordnung. Die Verordnungen sind bereits in Vorbereitung und werden bezirksweise erlassen. Dadurch wird per Verordnung im Zuge der Energieraumplanung die Wahl des Heizungs- und Warmwasserbereitungssystems von Neubauten beeinflusst. Bestandsgebäude sind davon nicht berührt. In Zukunft darf zur Beheizung und Warmwasserbereitung eines Neubaus, der innerhalb eines Klimaschutz-Gebietes errichtet wird, nur mehr eines der sogenannten „hocheffizienten, alternativen Systeme“ gemäß Wiener Bauordnung (§ 118 Abs. 3) zum Einsatz kommen. Das sind im Wesentlichen:

  • Anschluss an ein Fern- beziehungsweise Nahwärmenetz, wenn die Energie ganz oder teilweise (mindestens 80 %) aus erneuerbaren Quellen oder aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stammt,
  • Dezentrale Energieversorgungssysteme auf Basis erneuerbarer Energiequellen (Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarenergie usw.), sofern dabei das Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) berücksichtigt wird,
  • Nutzung von Abwärme,
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die Strom produzieren und die dabei entstehende Abwärme in ein Wärmenetz speisen.

Die Grundstücke in einem Klimaschutzgebiet können grundsätzlich an die Fernwärme angeschlossen werden. Zudem muss mindestens ein weiteres Heizsystem auf Basis erneuerbarer Energien oder Abwärme realisierbar sein, um Wahlfreiheit sicherzustellen.

Weiterführende Informationen:

Klimaschutz-Gebiete: Aus für fossile Energien im Neubau

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c/o Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
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