3. Oktober 2019, Redaktion
Auch im Energiesektor sollen die CO2-Emissionen weiter sinken: Der Ausbau der erneuerbaren Energien trägt dazu bei.
Im Zuge des deutschen Klimaschutzpaktes sind auch Maßnahmen für den Gebäudebereich angekündigt worden. Neben der Ausweitung des Emissionshandels sind die steuerliche Abschreibung für Gebäudesanierungen und eine Erhöhung der Förderquote Ölheizungstausch zu Gunsten klimafreundliche Heizsysteme geplant.
Das lang erwartete Klimapaket der deutschen Regierungsfraktionen beinhaltet einige Maßnahmenvorschläge, die neben dem Verkehr und dem Stromsektor auch den Gebäudebereich adressieren. Im Fokus der öffentlichen Diskussion steht die Einführung eines CO2-Preises, wobei dieser als Ausweitung des bestehenden Emissionshandels auf den Verkehrs- und Gebäudebereich umgesetzt werden soll. So wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, wird CO2 nun auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude bepreist. Das nationale Emissionshandelssystem soll 2021 starten, dabei ist der Preis pro Tonne CO2 vorab festgelegt. Zertifikate werden an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft. Die Kosten für die Zertifikate trägt dann der Brenn- und Kraftstoffhandel: Wenn Unternehmen Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin oder Diesel verkaufen, benötigen sie für jede damit verbrauchte Tonne CO2 ein Zertifikat als Verschmutzungsrecht. Der Festpreis startet mit 10 Euro pro Tonne und steigt bis zum Jahr 2025 auf einen Festpreis von 35 Euro pro Tonne CO2. Ab 2026 bildet sich der Preis am Markt, solange er sich zwischen einem festgelegten Mindest- und Höchstpreis bewegt. Die Gesamtmenge an Zertifikaten, die deutschlandweit ausgegeben wird, entspricht dann den Erfordernissen der deutschen und europäischen Klimaziele.
Aber auch Fördermaßnahmen und Anreize sind vorgesehen. Dazu gehört etwa die Möglichkeit, energetische Gebäudesanierungen steuerlich abzuschreiben. Energetische Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden sollen ab 2020 steuerlich gefördert werden. Wer seine Immobilie selbst nutzt, kann 20 Prozent der Kosten verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abziehen. Die Fördersätze der bestehenden KfW-Förderprogramme werden um 10 Prozent erhöht. Gefördert werden auch Einzelmaßnahmen, während die Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW auf Komplettsanierungen abzielen. Steuerförderung und KfW-Förderung gleichzeitig ist ausgeschlossen. Um die Austauschrate von Ölheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme u zu erhöhen, wird es eine „Austauschprämie“ mit einer 40-prozentigen Förderung geben. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.
Die energetischen Standards werden bis 2023 nicht erhöht. Immerhin: Neue Ölheizungen sollen ab 2026 nicht mehr eingebaut werden dürfen. Als Übergangslösung sind Hybridheizungen möglich, die sowohl mit Gas als auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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