4. Dezember 2019, Redaktion
„Unser Vorarlberg –chancenreich und nachhaltig“: So lautet das zentrale Motto des Arbeitsübereinkommens der künftigen Landesregierung für die Jahre 2019 bis 2024.
Während es auf Bundesebene noch keine Ergebnisse aus den Verhandlungen zwischen ÖVP und GRÜNEN gibt, haben sich die beiden Parteien in Vorarlberg rasch auf ein neues Arbeitsübereinkommen geeinigt. Es setzt auf Kontinuität und auch im Klima-/Energiebereich einen Schwerpunkt.
Das von Landeshauptmann Wallner und dem Chef der Vorarlberger GRÜNEN, Johannes Rauch, vorgestellte Arbeitsübereinkommen betont insbesondere die wirtschaftlichen Chancen durch Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Strategie der Energieautonomie 2050 soll fortgesetzt werden und der Prozess Energieautonomie 2020 in eine neue Phase 2030 mit neuem Maßnahmenplan übergeführt. Bei der Umsetzung werden folgende Etappenziele angepeilt: Im Sinne des Klimaschutzes soll eine 40-%-Reduktion der Treibhausgase bis 2030 gegenüber 2005 erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energieträger für Strom, Raumwärme sowie Warmwasseraufbereitung soll 2030 mindestens 50 % des Gesamtendenergiebedarfs betragen. Mobilität soll einen wichtigen Beitrag leisten mit einer 36 %-igen CO2-Reduktion. Zudem soll bis 2030 das Ziel 100 % erneuerbare Energien in der Stromversorgung erreicht werden.
Für den Gebäudebestand wird eine Sanierungsrate von rund 3 % bei gleichzeitig hoher Sanierungsqualität angestrebt. Zur Sicherstellung der Sanierungsqualität soll die Wohnbauförderung konsequent auf hochwertige umfassende Sanierungen ausgerichtet werden. In Kombination mit umfassenden Sanierungen soll auch eine Umstellung von Heizsystemen auf erneuerbare Energieträger sichergestellt werden. Umfassende Sanierungen werden auch künftig in mehrjährigen Teilschritten möglich sein. Grundlage dazu bilden vom Land geförderte Gesamtsanierungskonzepte. Rechtliche Hürden für Sanierungen sollen durchforstet und gemeinsam mit dem Bund bereinigt werden. Ab 2021 soll ein Stopp der Installation von Ölkesseln baurechtlich verankert werden. Auch bei Erneuerung von Heizungsanlagen sollen keine Ölfeuerungsanlagen mehr zum Einsatz kommen. Die bestehenden Ölkessel (derzeit ca. 27.000) werden sukzessive bis 2030 halbiert werden und durch Anlage auf Basis erneuerbarer Energieträger ersetzt werden. Begleitend soll ein mehrjähriges Informations-, Beratungs-und Förderprogramm implementiert werden.
Weiterführende Informationen: