8. Januar 2020, Redaktion
Die neue Bundesregierung bei der Angelobung.
Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und Grünen bzw. dem Beschluss des Regierungsabkommens durch die beiden Parteien, wurde am 7. Jänner die neue Regierung angelobt. Klimaschutz ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt. Neue verantwortliche Ministerin wird Leonore Gewessler von den Grünen.
Die Agenden des neuen Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsministeriums umfasst unter anderem Klimaschutz und Energie sowie zentrale Innovations- und Infrastrukturbereiche inkl. Mobilität. Formal sind die Kompetenzen noch im Ministeriengesetz vom Nationalrat zu beschließen. Das Regierungsübereinkommen beinhaltet eine Vielzahl an Vorhaben und einige ambitionierte Zielsetzungen, u.a. das Erreichen von Klimaneutralität bis zum Jahr 2040. Auch die Governance der Klimapolitik wird auf neue Beine gestellt, insbesondere durch eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes, der Einrichtung eines Klimakabinetts, Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Zielerreichung und der Einbeziehung von Expert/innen, deren Vorschläge stärker in Politikentscheidungen und Maßnahmen einfließen sollen. Dabei soll auch der Nationale Energie- und Klimaplans (NEKP) nachgebessert werden. Dieser wurde durch die Übergangsregierung vor Weihnachten trotz heftiger Kritik von Umweltschutzorganisationen im Ministerrat beschlossen. Mit den Vorgaben des NEKP können jedoch nach Experteneinschätzung nicht ausreichend Emissionen (27 % statt 36 % für das derzeitige Reduktionsziel 2030) eingespart werden. Die zahlreichen gebäude- bzw. sanierungsbezogenen Maßnahmen im Regierungsprogramm sind insbesondere im Klimaschutz-Kapitel, jedoch auch bei Finanzen und im Bereich Wohnen/Justiz zu finden. Dazu gehören u.a.:
Das Regierungsprogramm beinhaltet weiters die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf Basis der folgenden Grundsätze:
Im Kapitel „Wohnen“ (Bereich Justiz) ist die Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung vorgesehen sowie die Überarbeitung der Anforderungen an den sozialen und geförderten Wohnbau in den Bauordnungen mit dem Ziel, dass Wohnraum unter Anwendung ökologischer Maßnahmen besser leistbar wird. Unter Beteiligung von Bürgern, Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird. Bei der Novellierung des Mietrechts soll u.a. die Ökologisierung forciert werden. Weiters vorgesehen ist die Stärkung der Sanierung in der Wohnbauförderung.
Im wichtigen Bereich der „Ökosozialen Steuerreform“ ist eine Task Force vorgesehen, die Vorschläge für eine Steuerreform 2022 machen soll. Geplant ist die Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes. Dass die Entlastung (Senkung der Unternehmenssteuern sowie die Lohnsteuertarifsenkung) nun vor der ökologischen Steuerreform umgesetzt wird, stößt bei Experten auf Kritik bzw. auf die Befürchtung, dass diese letztlich nicht in entsprechend notwendigem Umfang kommt.
Im Kapitel Finanz sind Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022) geplant. Österreich soll in die Lage versetzt werden, europäischer Spitzenreiter bei Energieeffizienz und der Verwendung von ökologischen Baustoffen zu werden. Die Länder sollen klimarelevante Maßnahmen in den Bauordnungen implementieren.