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Neue Bundesregierung angelobt

8. Januar 2020, Redaktion

Die neue Bundesregierung bei der Angelobung.

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und Grünen bzw. dem Beschluss des Regierungsabkommens durch die beiden Parteien, wurde am 7. Jänner die neue Regierung angelobt. Klimaschutz ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt. Neue verantwortliche Ministerin wird Leonore Gewessler von den Grünen.

Die Agenden des neuen Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsministeriums umfasst unter anderem Klimaschutz und Energie sowie zentrale Innovations- und Infrastrukturbereiche inkl. Mobilität. Formal sind die Kompetenzen noch im Ministeriengesetz vom Nationalrat zu beschließen. Das Regierungsübereinkommen beinhaltet eine Vielzahl an Vorhaben und einige ambitionierte Zielsetzungen, u.a. das Erreichen von Klimaneutralität bis zum Jahr 2040. Auch die Governance der Klimapolitik wird auf neue Beine gestellt, insbesondere durch eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes, der Einrichtung eines Klimakabinetts, Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Zielerreichung und der Einbeziehung von Expert/innen, deren Vorschläge stärker in Politikentscheidungen und Maßnahmen einfließen sollen. Dabei soll auch der Nationale Energie- und Klimaplans (NEKP) nachgebessert werden. Dieser wurde durch die Übergangsregierung vor Weihnachten trotz heftiger Kritik von Umweltschutzorganisationen im Ministerrat beschlossen. Mit den Vorgaben des NEKP können jedoch nach Experteneinschätzung nicht ausreichend Emissionen (27 % statt 36 % für das derzeitige Reduktionsziel 2030) eingespart werden. Die zahlreichen gebäude- bzw. sanierungsbezogenen Maßnahmen im Regierungsprogramm sind insbesondere im Klimaschutz-Kapitel, jedoch auch bei Finanzen und im Bereich Wohnen/Justiz zu finden. Dazu gehören u.a.:

  • Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3 %: Geplant ist u.a. eine langfristige und mit den Bundesländern koordinierte Förderoffensive des Bundes und die Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots für sich rasch amortisierende Maßnahmen wie bspw. die Dämmung der obersten Geschoßdecke, begleitet durch geförderte Beratungen sowie spezielle Förderangebote sowie Förderprogramme für die thermisch-energetische Sanierung von Nutzgebäuden.
  • Steigerung der Sanierungsqualität und damit rasche Verbrauchsreduktion und Kostenersparnis für die Haushalte, insbesondere durch Erstellung eines Sanierungskonzepts bei jeder geplanten größeren Renovierungsmaßnahme (nach Vorbild Energieausweis), mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfolgen zu gewährleisten und für maximale Verbrauchsreduktion zu möglichst geringen Kosten zu sorgen.
  • weitgehender Verzicht auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte; geplant ist ein Phase-out von Öl und Kohle im Gebäudesektor. Zur Vermeidung sozialer Härtefälle werden alle Maßnahmen durch eine langfristig angelegte, degressiv gestaltete und sozial gestaffelte Förderung flankiert: für den Neubau ab 2020, bei Heizungswechsel ab 2021, einen verpflichtenden Austausch von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 und allen Kesseln spätestens im Jahr 2035
  • Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme werden die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen geschaffen: Im Neubau sind ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig. Kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung, ausgenommen Verdichtung innerhalb bestehender Netze.
  • Wärmestrategie erstellen: In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet die Bundesregierung eine österreichische Wärmestrategie mit der Zielsetzung der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes. Aufbauend auf die bisherige Arbeit – die #mission2030 und den Nationalen Energie- und Klima-Plan – sollen Maßnahmen u.a. zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau) gesetzt werden.

Das Regierungsprogramm beinhaltet weiters die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf Basis der folgenden Grundsätze:

  • Einsparungen werden weiterhin mit einer Kombination aus strategischen Maßnahmen (Steuerrecht, Ordnungsrecht, Förderungen) und einer Verpflichtung der Energielieferanten, Einsparmaßnahmen zu setzen, erzielt.
  • Die Einsparverpflichtung wird um die Möglichkeit einer Ersatzzahlungsleistung in einen Fonds ergänzt. Aufgebrachte Mittel fließen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten (mit besonderer Berücksichtigung sozialer Härtefälle) der UFI (inländische Umweltförderung) zu. Der Katalog anrechenbarer Maßnahmen soll deutlich eingeschränkt auf Maßnahmen, die auf Basis einer fachlich verbesserten Berechnungsbasis belegbare Energiereduktionen gewährleisten. Der Wechsel zu Technologien auf Basis fossiler Energieträger soll keine anrechenbaren Maßnahmenfelder mehr darstellen. Die Abwicklung soll möglichst unbürokratisch erfolgen.

Im Kapitel „Wohnen“ (Bereich Justiz) ist die Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung vorgesehen sowie die Überarbeitung der Anforderungen an den sozialen und geförderten Wohnbau in den Bauordnungen mit dem Ziel, dass Wohnraum unter Anwendung ökologischer Maßnahmen besser leistbar wird. Unter Beteiligung von Bürgern, Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird. Bei der Novellierung des Mietrechts soll u.a. die Ökologisierung forciert werden. Weiters vorgesehen ist die Stärkung der Sanierung in der Wohnbauförderung.

Im wichtigen Bereich der „Ökosozialen Steuerreform“ ist eine Task Force vorgesehen, die Vorschläge für eine Steuerreform 2022 machen soll. Geplant ist die Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes. Dass die Entlastung (Senkung der Unternehmenssteuern sowie die Lohnsteuertarifsenkung) nun vor der ökologischen Steuerreform umgesetzt wird, stößt bei Experten auf Kritik bzw. auf die Befürchtung, dass diese letztlich nicht in entsprechend notwendigem Umfang kommt.

Im Kapitel Finanz sind Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022) geplant. Österreich soll in die Lage versetzt werden, europäischer Spitzenreiter bei Energieeffizienz und der Verwendung von ökologischen Baustoffen zu werden. Die Länder sollen klimarelevante Maßnahmen in den Bauordnungen implementieren.

Weiterführende Informationen

Verein Zukunftsforum Sanitär-Heizung-Lüftung
c/o Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker
Schaumburgergasse 20/4
1040 Wien
Email: info@meineheizung.at

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