Österreich – Zukunftsforum SHL https://www.zukunftsforumshl.at Vereinswebsite Thu, 06 Feb 2020 15:39:17 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 https://www.zukunftsforumshl.at/wp-content/uploads/2019/08/cropped-flavicon-32x32.gif Österreich – Zukunftsforum SHL https://www.zukunftsforumshl.at 32 32 Erfreuliche Treibhausgasbilanz 2018 https://www.zukunftsforumshl.at/2020/02/06/erfreuliche-treibhausgasbilanz-2018/ Thu, 06 Feb 2020 15:35:37 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=666

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Erfreuliche Treibhausgasbilanz 2018

6. Februar 2020, Redaktion

Positive Bilanz: Während die Emissionen aus der Verkehrsindustrie um 0,7 % stiegen, verzeichnete der Gebäudesektor eine Emissionsreduktion um 8,3 %.

Die Treibhausgasbilanz 2018 für Österreich ist um rund 3,7 % im Vergleich zum Jahr 2017 gesunken. Damit liegen die Treibhausgas-Emissionen bei 79 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent, jedoch zeigt die Statistik Aufholbedarf in einigen Bereichen auf. Eine Task-Force von Klima- und Finanzministerium soll Maßnahmen erarbeiten.

Das Umweltbundesamt führt die positive Entwicklung der Treibhausgasbilanz besonders auf zwei Bereiche zurück. Zum einen wurde in der Stahlindustrie weniger auf fossile Energieträger zurückgegriffen, da es zu einem Wartungsstillstand eines Hochofens der VOEST kam. Zum anderen gab es einen geringeren Heizenergieeinsatz aufgrund der hohen Temperaturen im Jahr 2018.

Während die Emissionen aus der Verkehrsindustrie um 0,7 % stiegen, verzeichnete der Gebäudesektor eine Emissionsreduktion um 8,3 %. Die signifikante CO2-Reduktion ist auf den Rückgang der Heizgradtage im Gebäudebereich zurückzuführen. Durch die Reduktion von der Verwendung von Heizöl (10 %) und Erdgas (7 %), wurden insgesamt 0,7 Mio. Tonnen eingespart. Aufgrund der Hintergründe ist allerdings keine Trendwende in Sicht, da für 2019 wieder ein leichter Anstieg des Heizöls- und Gasverbrauchs erwartet wird und die Wartung des Hochofens nur ein vorübergehender Zustand war.

Um das EU-Ziel für Österreich bis 2030 zu erreichen und 36 % gegenüber dem Ausstoß von 2005 einzusparen, weist auch die neue Regierung auf wichtige Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren hin. Die Ziele sollen u.a. durch den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Sicherstellung von Strom aus rein erneuerbaren Energiequellen und eine Ökologisierung des Steuersystems erreicht werden. Zusätzlich dazu sollen alle neuen Gesetze einem Klimacheck unterzogen werden. Dazu wird in den nächsten Monaten eine Task-Force unter der Leitung von BM Gewessler und BM Blümel eingesetzt, welche Umsetzungsmöglichkeiten untersucht. 

Weiterführende Links:

Treibhausgasbilanz 2018

Artikel im Standard

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Regierungsübereinkommen Steiermark https://www.zukunftsforumshl.at/2020/01/08/regierungsubereinkommen-steiermark/ Wed, 08 Jan 2020 09:17:40 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=624

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Regierungsübereinkommen Steiermark

8. Jänner 2020, Redaktion

Anders als im Bund sind in der Steiermark nur 22 Tage nach der Wahl die Machtverhältnisse geklärt. 

Mitte Dezember gab Landeshauptmann Schützenhöfer die Koalitionsvereinbarung mit der SPÖ bekannt. Auch darin sind einige klimarelevante Punkte enthalten, jedoch relativ wenig davon mit unmittelbarem Energieeffizienzbezug.

Sowohl ÖVP als auch SPÖ setzen in ihren Teams weitgehend auf Kontinuität. Anton Lang war nach dem Rücktritt von Michael Schickhofer als SPÖ-Chef gefolgt und ist nun stellvertretender Landeshauptmann. Er wird Finanz- und Verkehrslandesrat, Ursula Lackner ist zukünftig für Umwelt und Klimaschutz verantwortlich. Die steirische Regierung will ein Klimakabinett einrichten, das Klimathematiken ressortübergreifend koordiniert und zusammenführt sowie den direkten Austausch mit Experten gewährleistet. Zudem soll ein unbürokratischer Klimacheck neue Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme auf ihre Kompatibilität mit den Klimazielen zu prüfen. Mit einer „Klimaprämie“ soll die Steigerung der Investitionsbereitschaft bei der Emissionsreduktion ähnlich dem „Handwerkerbonus“ auf Bundesebene erreicht werden. Bestätigt werden die Klimaziele des Landes Steiermark für 2030 (minus 36 % Treibhausgasemissionen, plus 30 % Effizienzsteigerung; plus 40 % Anteil erneuerbarer Energie). Die Landesregierung bekennt sich zum forcierten sozialverträglichen Ausstieg aus fossilen Heizenergiequellen. Gefordert wird vom Bund, dass klimaschützende Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden in der Höhe von maximal 100.000 Euro pro Baueingriff und Baueinheit zu 50 % im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes als Sonderausgabe abgesetzt werden.

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Neue Bundesregierung angelobt https://www.zukunftsforumshl.at/2020/01/08/neue-bundesregierung-angelobt/ Wed, 08 Jan 2020 08:49:53 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=615

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Neue Bundesregierung angelobt

8. Januar 2020, Redaktion

Die neue Bundesregierung bei der Angelobung.

Nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP und Grünen bzw. dem Beschluss des Regierungsabkommens durch die beiden Parteien, wurde am 7. Jänner die neue Regierung angelobt. Klimaschutz ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt. Neue verantwortliche Ministerin wird Leonore Gewessler von den Grünen.

Die Agenden des neuen Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsministeriums umfasst unter anderem Klimaschutz und Energie sowie zentrale Innovations- und Infrastrukturbereiche inkl. Mobilität. Formal sind die Kompetenzen noch im Ministeriengesetz vom Nationalrat zu beschließen. Das Regierungsübereinkommen beinhaltet eine Vielzahl an Vorhaben und einige ambitionierte Zielsetzungen, u.a. das Erreichen von Klimaneutralität bis zum Jahr 2040. Auch die Governance der Klimapolitik wird auf neue Beine gestellt, insbesondere durch eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes, der Einrichtung eines Klimakabinetts, Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Ländern bei der Zielerreichung und der Einbeziehung von Expert/innen, deren Vorschläge stärker in Politikentscheidungen und Maßnahmen einfließen sollen. Dabei soll auch der Nationale Energie- und Klimaplans (NEKP) nachgebessert werden. Dieser wurde durch die Übergangsregierung vor Weihnachten trotz heftiger Kritik von Umweltschutzorganisationen im Ministerrat beschlossen. Mit den Vorgaben des NEKP können jedoch nach Experteneinschätzung nicht ausreichend Emissionen (27 % statt 36 % für das derzeitige Reduktionsziel 2030) eingespart werden. Die zahlreichen gebäude- bzw. sanierungsbezogenen Maßnahmen im Regierungsprogramm sind insbesondere im Klimaschutz-Kapitel, jedoch auch bei Finanzen und im Bereich Wohnen/Justiz zu finden. Dazu gehören u.a.:

  • Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3 %: Geplant ist u.a. eine langfristige und mit den Bundesländern koordinierte Förderoffensive des Bundes und die Einführung eines sozialverträglichen Sanierungsgebots für sich rasch amortisierende Maßnahmen wie bspw. die Dämmung der obersten Geschoßdecke, begleitet durch geförderte Beratungen sowie spezielle Förderangebote sowie Förderprogramme für die thermisch-energetische Sanierung von Nutzgebäuden.
  • Steigerung der Sanierungsqualität und damit rasche Verbrauchsreduktion und Kostenersparnis für die Haushalte, insbesondere durch Erstellung eines Sanierungskonzepts bei jeder geplanten größeren Renovierungsmaßnahme (nach Vorbild Energieausweis), mit dem Ziel, sinnvolle Sanierungsabfolgen zu gewährleisten und für maximale Verbrauchsreduktion zu möglichst geringen Kosten zu sorgen.
  • weitgehender Verzicht auf die Verbrennung von Heizöl, Kohle und fossilem Gas für die Bereitstellung von Wärme und Kälte; geplant ist ein Phase-out von Öl und Kohle im Gebäudesektor. Zur Vermeidung sozialer Härtefälle werden alle Maßnahmen durch eine langfristig angelegte, degressiv gestaltete und sozial gestaffelte Förderung flankiert: für den Neubau ab 2020, bei Heizungswechsel ab 2021, einen verpflichtenden Austausch von Kesseln älter als 25 Jahre ab 2025 und allen Kesseln spätestens im Jahr 2035
  • Analog zum Stufenplan Öl und Kohle in der Raumwärme werden die gesetzlichen Grundlagen zum Ersatz von Gasheizsystemen geschaffen: Im Neubau sind ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig. Kein weiterer Ausbau von Gasnetzen zur Raumwärmeversorgung, ausgenommen Verdichtung innerhalb bestehender Netze.
  • Wärmestrategie erstellen: In enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern erarbeitet die Bundesregierung eine österreichische Wärmestrategie mit der Zielsetzung der vollständigen Dekarbonisierung des Wärmemarktes. Aufbauend auf die bisherige Arbeit – die #mission2030 und den Nationalen Energie- und Klima-Plan – sollen Maßnahmen u.a. zur Steigerung der Energieeffizienz (speziell im Wohnbau) gesetzt werden.

Das Regierungsprogramm beinhaltet weiters die Novellierung des Energieeffizienzgesetzes auf Basis der folgenden Grundsätze:

  • Einsparungen werden weiterhin mit einer Kombination aus strategischen Maßnahmen (Steuerrecht, Ordnungsrecht, Förderungen) und einer Verpflichtung der Energielieferanten, Einsparmaßnahmen zu setzen, erzielt.
  • Die Einsparverpflichtung wird um die Möglichkeit einer Ersatzzahlungsleistung in einen Fonds ergänzt. Aufgebrachte Mittel fließen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in Haushalten (mit besonderer Berücksichtigung sozialer Härtefälle) der UFI (inländische Umweltförderung) zu. Der Katalog anrechenbarer Maßnahmen soll deutlich eingeschränkt auf Maßnahmen, die auf Basis einer fachlich verbesserten Berechnungsbasis belegbare Energiereduktionen gewährleisten. Der Wechsel zu Technologien auf Basis fossiler Energieträger soll keine anrechenbaren Maßnahmenfelder mehr darstellen. Die Abwicklung soll möglichst unbürokratisch erfolgen.

Im Kapitel „Wohnen“ (Bereich Justiz) ist die Erhöhung bzw. Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung vorgesehen sowie die Überarbeitung der Anforderungen an den sozialen und geförderten Wohnbau in den Bauordnungen mit dem Ziel, dass Wohnraum unter Anwendung ökologischer Maßnahmen besser leistbar wird. Unter Beteiligung von Bürgern, Experten, Ländern und Gemeinden, der Zivilgesellschaft, Kammern und Interessenvertretungen wird im Rahmen parlamentarischer Instrumente (z.B. Wohnraum-Enquete, Dialogforen) das Wohnrecht (MRG, WGG, WEG, ABGB, WBF) reformiert, damit mehr sozialer Ausgleich, ökologische Effizienz sowie mehr Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit geschaffen wird. Bei der Novellierung des Mietrechts soll u.a. die Ökologisierung forciert werden. Weiters vorgesehen ist die Stärkung der Sanierung in der Wohnbauförderung.

Im wichtigen Bereich der „Ökosozialen Steuerreform“ ist eine Task Force vorgesehen, die Vorschläge für eine Steuerreform 2022 machen soll. Geplant ist die Ausarbeitung sektoral differenzierter Entlastungsmaßnahmen für Unternehmen und Private, um sicherzustellen, dass es keine Mehrbelastungen für die Wirtschaft und für Private gibt, unter Berücksichtigung vorhandener Umstiegsmöglichkeiten, sektoraler Auswirkungen, regionaler Unterschiede der Lebensverhältnisse und sozialer Abfederung bei gleichzeitiger Wahrung des CO2-Lenkungseffektes. Dass die Entlastung (Senkung der Unternehmenssteuern sowie die Lohnsteuertarifsenkung) nun vor der ökologischen Steuerreform umgesetzt wird, stößt bei Experten auf Kritik bzw. auf die Befürchtung, dass diese letztlich nicht in entsprechend notwendigem Umfang kommt.

Im Kapitel Finanz sind Investitionsanreize für Sanierungen und Neubau (insbesondere auch durch Abschluss eines neuen Finanzausgleichs ab 2022) geplant. Österreich soll in die Lage versetzt werden, europäischer Spitzenreiter bei Energieeffizienz und der Verwendung von ökologischen Baustoffen zu werden. Die Länder sollen klimarelevante Maßnahmen in den Bauordnungen implementieren.

Weiterführende Informationen

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Regierungsübereinkommen Vorarlberg https://www.zukunftsforumshl.at/2019/12/04/regierungsubereinkommen-vorarlberg/ Wed, 04 Dec 2019 17:26:41 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=606

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Regierungsübereinkommen Vorarlberg

4. Dezember 2019, Redaktion

„Unser Vorarlberg –chancenreich und nachhaltig“: So lautet das zentrale Motto des Arbeitsübereinkommens der künftigen Landesregierung für die Jahre 2019 bis 2024.

Während es auf Bundesebene noch keine Ergebnisse aus den Verhandlungen zwischen ÖVP und GRÜNEN gibt, haben sich die beiden Parteien in Vorarlberg rasch auf ein neues Arbeitsübereinkommen geeinigt. Es setzt auf Kontinuität und auch im Klima-/Energiebereich einen Schwerpunkt.

Das von Landeshauptmann Wallner und dem Chef der Vorarlberger GRÜNEN, Johannes Rauch, vorgestellte Arbeitsübereinkommen betont insbesondere die wirtschaftlichen Chancen durch Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Die Strategie der Energieautonomie 2050 soll fortgesetzt werden und der Prozess Energieautonomie 2020 in eine neue Phase 2030 mit neuem Maßnahmenplan übergeführt. Bei der Umsetzung werden folgende Etappenziele angepeilt: Im Sinne des Klimaschutzes soll eine 40-%-Reduktion der Treibhausgase bis 2030 gegenüber 2005 erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energieträger für Strom, Raumwärme sowie Warmwasseraufbereitung soll 2030 mindestens 50 % des Gesamtendenergiebedarfs betragen. Mobilität soll einen wichtigen Beitrag leisten mit einer 36 %-igen CO2-Reduktion. Zudem soll bis 2030 das Ziel 100 % erneuerbare Energien in der Stromversorgung erreicht werden.

Für den Gebäudebestand wird eine Sanierungsrate von rund 3 % bei gleichzeitig hoher Sanierungsqualität angestrebt. Zur Sicherstellung der Sanierungsqualität soll die Wohnbauförderung konsequent auf hochwertige umfassende Sanierungen ausgerichtet werden. In Kombination mit umfassenden Sanierungen soll auch eine Umstellung von Heizsystemen auf erneuerbare Energieträger sichergestellt werden. Umfassende Sanierungen werden auch künftig in mehrjährigen Teilschritten möglich sein. Grundlage dazu bilden vom Land geförderte Gesamtsanierungskonzepte. Rechtliche Hürden für Sanierungen sollen durchforstet und gemeinsam mit dem Bund bereinigt werden. Ab 2021 soll ein Stopp der Installation von Ölkesseln baurechtlich verankert werden. Auch bei Erneuerung von Heizungsanlagen sollen keine Ölfeuerungsanlagen mehr zum Einsatz kommen. Die bestehenden Ölkessel (derzeit ca. 27.000) werden sukzessive bis 2030 halbiert werden und durch Anlage auf Basis erneuerbarer Energieträger ersetzt werden. Begleitend soll ein mehrjähriges Informations-, Beratungs-und Förderprogramm implementiert werden.

Weiterführende Informationen:

Arbeitsprogramm 2019 – 2024

Regierungsprogramm 2019 – 2024

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Wärmewirtschaft für Klimamaßnahmen https://www.zukunftsforumshl.at/2019/12/04/warmewirtschaft-fur-klimamasnahmen/ Wed, 04 Dec 2019 17:13:44 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=602

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Wärmewirtschaft für Klimamaßnahmen

4. Dezember 2019, Redaktion

Klimasektionschef Jürgen Schneider (2. v. l.) nahm den Neun-Punkte-Katalog der Verbände Austria Solar, Erneuerbare Energie Österreich, Österreichische Vereinigung des Sanitär- und Heizungsgroßhandels, Pro Pellets, VIZ, Wärmepumpe Austria und dem Zukunftsforum SHL begrüßend entgegen. Fotograf: Leo Hagen

Die Heizungsmodernisierung gehört zu den wichtigsten Hebeln für Klimaschutz in den eigenen vier Wänden. Das ist eine der wichtigsten Botschaften eines Appells zahlreicher Verbände der Wärmewirtschaft an die Politik. Ein konkreter Maßnahmenkatalog dient als Orientierungspunkt.

Anlässlich der laufenden Koalitionsgespräche richteten sieben Verbände der Wärmewirtschaft einen dringenden Appell an die politischen Vertreter, wirksame energie- und klimapolitische Ziele und Maßnahmen im kommenden Regierungsprogramm zu verankern. Die gemeinsame Erklärung wurde am 20. November an Sektionschef Jürgen Schneider vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übergeben. In dem Neun-Punkte-Forderungspaket wollen die Verbände u.a. eine Verbesserung des Fördersystems. Darüber hinaus sollten die Förderungen auf Bundes- und Landesebene unbürokratisch und zentral über ein Webportal zu beantragen sein, modulartig (also auch auf Einzelmaßnahmen ausgerichtet) und ergebnisorientiert im Sinne einer CO2-Senkung strukturiert sein sowie mindestens 30 Prozent der Investitionen abdecken.

Weiter sollen eine Kombination aus steuerlichen Anreizen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen einen entsprechenden Marktimpuls schaffen. Eine intelligent gestaltete, aufkommensneutrale Steuer- und Abgabenreform als sinnvollste und letztlich unvermeidbare Maßnahme wird ergänzt durch eine Verkürzung der Abschreibedauer neuer Heizungsanlagen. Empfohlen wird zudem die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für nachhaltige Heizinvestitionen, während die derzeitige Förderung von Heizöl durch den erniedrigten Mineralölsteuersatz schrittweise abzubauen ist. Gleichzeitig tritt die Branche den verpflichtenden Austausch veralteter Heizanlagen flankiert durch einen „Heizungs-Check“ aller Geräte in Österreich ein. Hierfür wird als sinnvoll erachtet, eine bundesweite Heizungsdatenbank zu etablieren. Weiters wurde ein konkretes Maßnahmenbündel für sozial schwächer gestellte Haushalte vorgestellt, wie z.B. zinslose Darlehen, flexible Leasingmodelle und Haftungsübernahmen zur Refinanzierung von Energiesparmaßnahmen. Eine Verbesserung der Energieberatung sowie eine breit aufgestellte Aus- und Weiterbildungsoffensive sind ebenso Teil der Vorschläge.

Der im Vorfeld des Forderungspapiers abgehaltene Runde Tisch Wärmewirtschaft ist eine Plattform zahlreicher österreichischer Verbände der Wärmewirtschaft, die sich auf Initiative des Zukunftsforum SHL dem Austausch und der Koordination klimapolitischer Aktivitäten widmet. Sieben dieser Verbände haben sich auf einen „Maßnahmenkatalog für eine zukunftsfähige Wärmewirtschaft“ geeinigt: Austria Solar, Erneuerbare Energie Österreich, Österreichische Vereinigung des Sanitär- und Heizungsgroßhandels, Pro Pellets, VIZ (Verband der Installationszulieferindustrie), Wärmepumpe Austria und das Zukunftsforum SHL.

Weiterführende Informationen:

OTS-Presseaussendung

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Regierungssondierungen vor Abschluss https://www.zukunftsforumshl.at/2019/11/05/regierungssondierungen-vor-abschluss/ Tue, 05 Nov 2019 12:43:25 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=588

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Regierungssondierungen vor Abschluss

5. Oktober 2019, Redaktion

ÖVP und Grüne werden bis 8. November ihre Sondierungsgespräche zum Start von Regierungsverhandlungen abschließen.

Bis 8. November sollen die Sondierungsgespräche zwischen ÖVP und Grünen abgeschlossen sein. Danach geht es an Regierungsverhandlungen, aller Voraussicht nach zwischen den beiden Parteien. Derweil sind die Verhandlungsteams mit zahlreichen Klimaschutzforderungen konfrontiert: auch zum Wärmesektor.

ÖVP und Grüne werden bis 8. November ihre Sondierungsgespräche zum Start von Regierungsverhandlungen abschließen. Nach dem 8. November wird ÖVP-Obmann Kurz entscheiden, mit wem die Volkspartei in Koalitionsverhandlungen treten werde. Erwartet wird in Medien aufgrund der positiven Signale ein Start von türkis-grünen Verhandlungen, wobei auch Verhandlungen mit der SPÖ nicht ausgeschlossen werden können; diese will jedoch nur exklusiv Gespräche führen. Zwischen Türkis und Grün wurden fünf Herausforderungen definiert: die Klimakrise, der Wirtschaftsabschwung, Migration, Bildung und Transparenz.

Zum Klimaschutz haben kürzlich die Umweltorganisationen WWF, Global 2000, VCÖ und Klimavolksbegehren ein 15-Punkte-Maßnahmenprogramm vorgestellt. So soll Österreich durch eine ökosoziale Steuerreform, eine jährliche Klimaschutz-Milliarde, ein großes Energiesparprogramm samt einem Ausstieg aus Öl und Gas und einer „echten“ Mobilitätswende zu einem weltweiten Klimaschutz-Vorreiter werden. Auch die in der Verfassung zu verankernde Klimaneutralität bis 2040 soll dazu beitragen. Zum Wärme- bzw. Sanierungsbereich sind einige Maßnahmen enthalten. Um die Strafzahlungen zu vermeiden, soll ab sofort mindestens eine Klimaschutz-Milliarde pro Jahr zusätzlich bereitgestellt werden. Konkret könne laut Vorschlag diese wie folgt sinnvoll eingesetzt werden:

Neben 500 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, wird u.a. eine Aufstockung des Sanierungsschecks um 250 Millionen Euro zur Unterstützung der thermischen Sanierung und des Heizkesseltauschs sowie 100 Millionen Euro für die Aufstockung des Klimafonds, um Klimaschutzprojekte in ganz Österreich zu finanzieren, vorgeschlagen – zudem 25 Millionen Euro für die Förderung von Energieeffizienz in Unternehmen.

Weiters soll ein neues Gesetz für Energiesparen und Energieeffizienz zum Ziel haben, den Endenergieverbrauch binnen fünf Jahren um zumindest 15 Prozent und bis 2030 um zumindest 30 Prozent zu senken. Um den Gebäudebereich auf Klimaschutz auszurichten, brauche es ambitioniertere Energiestandards und eine stufenweise, sozialverträglich durchgeführte Sanierungspflicht (mit verpflichtenden Checks von Heizungs- und Warmwasser-Anlagen) sowie langfristig wirkende Beratungs- und Förderinstrumente – inklusive steuerlicher Begünstigungen sowie der Unterstützung sozialer Härtefälle. Ölheizungen sollen nicht nur im Neubau ein Tabu sein – auch im Bestand dürfen alte und kaputte Ölheizungen nicht mehr durch neue Ölheizungen ersetzt werden, um keine neuen jahrzehntelangen Abhängigkeiten zu schaffen.

Der Bundes-Sanierungsscheck wurde zuletzt vor allem mit dem „Raus-aus-Öl“-Bonus beworben, der die Umstellung alter Ölkessel auf klima-freundliche Heizgeräte mit 5.000 Euro fördert. Nach Anhebung des Volumens um 20 Millionen Euro war der Fördertopf nach Neuauflage Mitte September 2019 nach wenigen Tagen wieder ausgeschöpft.

Weiterführende Informationen:

Positionspapier GLOBAL2000

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BMNT legt neuen Klimaplan vor https://www.zukunftsforumshl.at/2019/11/05/bmnt-legt-neuen-klimaplan-vor/ Tue, 05 Nov 2019 12:32:15 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=582

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BMNT legt neuen Klimaplan vor

5. Oktober 2019, Redaktion

Nationaler Energie- und Klimaplan in der Zielgeraden. (c) William Tadros

Am 4. November veröffentlichte die Bundesregierung einen neuen Entwurf für den Nationalen Energie- und Klimaplan zur öffentlichen Konsultation. Wie schon der erste Entwurf stößt auch die neue Version auf Kritik. Experten meinen, dass damit die Klimaziele für 2030 nicht erreicht werden können.

Bis Ende des Jahres muss Österreich der EU einen detaillierten Plan übermitteln, wie es vorhat, seine Treibhausgasemissionen bis 2030 um 36 Prozent gegenüber 2005 zu senken. Der NEKP befindet sich seit 4. November in Begutachtung, die öffentliche Beteiligung läuft bis 2. Dezember, danach soll ein Ministerratsbeschluss folgen. Im Bereich Sanierung sind die genannten Ziele und Maßnahmen weitgehend bekannt. Im Entwurf ist enthalten, dass Bund und Länder gemeinsam eine Definition für den Begriff „thermische Sanierungsrate“ erarbeiten und auf Grundlage dieser Definition für den Zeitraum 2020 bis 2030 eine Verdoppelung der Sanierungsrate angestrebt wird. Dabei können umfassende Sanierungen auch in Teilschritten im Rahmen mehrjähriger Sanierungskonzepte erfolgen. Da derzeit ein Rückgang der Sanierungstätigkeiten zu verzeichnen ist, sind dazu massive weitere Anstrengungen und ein abgestimmter Maßnahmenmix erforderlich, konstatiert der Entwurf.

Bei den Maßnahmen sollen zielgerichtete Förderungen für die Sanierung von Gebäuden in Form von Investitionszuschüssen, geförderten Finanzierungsmodellen und steuerlichen Maßnahmen geprüft und implementiert werden. Durch den richtigen Maßnahmen-Mix soll ein effizientes und verwaltungsökonomisches System sichergestellt werden. Insbesondere sollen auch Teilsanierungsschritte gefördert werden, allerdings nur dann, wenn ein thermisch-energetisches Gesamtsanierungskonzept vorliegt. Diskutiert werden sollen weiters ordnungsrechtliche Anforderungen wie z.B. sozialverträgliche Sanierungsauflagen und Preissignale. Barrieren im Wohnrecht (insb. Wohnungseigentumsgesetz, Mietrechtsgesetz), durch die Sanierungsmaßnahmen derzeit behindert werden, sind zu beseitigen.

Während das Ministerium argumentiert, mit dem Plan könnten die Klimaziele erreicht werden, sehen das Experten wie der Umweltökonom Karl Steininger und NGOs wie GLOBAL 2000, Greenpeace oder der Dachverband Erneuerbare Energie anders. Hinzu gekommen seien lediglich primär jene Maßnahmen, die im Steuerreformgesetz 2020 vorgesehen sind – etwa die Ökologisierung der Normverbrauchsabgabe. Auch auf das Feedback der EU-Kommission sei im neuen Entwurf nicht ausreichend eingegangen worden. Der Forderung der Kommission, die Vorgehensweise zur Beseitigung kontraproduktiver Subventionen zu nennen, sei die Regierung beispielsweise nicht unmittelbar nachgekommen. Der Plan sei sogar noch „ungenauer“ geworden und „noch schwieriger zu quantifizieren“, meinte Karl Steininger im Standard. Zwar ist erstmals die Rede von einer möglichen CO2-Bepreisung in Form einer Ausweitung des EU-Emissionshandels – das wurde allerdings nur als Option genannt.

Laut Sektionschef Jürgen Schneider im Ö1-Morgenjournal (4. November) sei der Konkretisierungsgrad im NEKP-Entwurf dem Umstand geschuldet, dass es in der Verantwortung der nächsten Regierung liegen würde, entsprechende Weichen zu stellen und nicht bei der aktuellen Übergangsregierung. Erst die nächste gewählte Regierung könne die „tiefgreifenden Entscheidungen“ treffen, welche Maßnahmen Österreich tatsächlich gegen den Klimawandel umsetzen wolle.

Weiterführende Informationen:

BMNT: Nationaler Energie- und Klimaplan in der Zielgeraden
Artikel Standard: “ Wissenschafter zu neuem Klimaplan: Damit werden EU-Ziele nicht zu erreichen sein“

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Österreichs Parlament für Klimanotstand https://www.zukunftsforumshl.at/2019/10/03/osterreichs-parlament-fur-klimanotstand/ Thu, 03 Oct 2019 11:37:12 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=571

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Österreichs Parlament für Klimanotstand

3. Oktober 2019, Redaktion

Sowohl in New York als auch in Moskau gibt es Fortschritte beim Klimaschutz: Kurz vor Beginn des UNO-Klimagipfels in der US-Metropole verpflichteten sich 66 Länder, bis zum Jahr 2050 die CO2-Neutralität zu erreichen. 

Der Nationalrat beschloss einen Entschließungsantrag zur Klimanotstand, der Nachbesserungen zum Nationalen Klima- und Energieplan fordert und der Eindämmung der Klimakrise höchste Priorität zuschreibt. Nicht nur im österreichischen Parlament, auch international tut sich viel.

In einem gemeinsamen Entschließungsantrag fordern ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste JETZT in der letzten Sitzung vor der Nationalratswahl von der Bundesregierung, internationalen Beispielen folgend den Klimanotstand  („Climate Emergency“) auszurufen. Damit soll der Eindämmung der Klima- und Umweltkrise höchste Priorität zuerkannt werden. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Rahmen der Nachbesserungen zum Nationalen Klima- und Energieplan Maßnahmen vorzubereiten, die den Ausstoß von Treibhausgasen ohne Einsatz risikoreicher Kompensationstechnologien und ohne Ankauf von Emissions-Zertifikaten verringern. Ziel muss die im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbarte Klimaneutralität sein, wird im Antrag betont; der Antrag fand schließlich die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ, die ihrerseits vor „Klimahysterie“ warnte. Der Antrag beinhaltet einige weitere Punkte, so müssten sämtliche rechtlichen Schritte, die künftig unternommen werden, müssen nun dahingehend geprüft werden, ob und wie sie sich auf das Klima auswirken.

Zudem beschloss der Nationalrat einen gemeinsamen Antrag, durch den die Wartelisten für die Förderung von Windkraftwerken und Kleinwasserkraftwerken vollständig abgebaut und darüber hinaus die Investitionsförderungen für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für weitere drei Jahre verlängert und kräftig angehoben werden. Konkret sieht diese Novelle des Ökostromgesetzes nun für den Zeitraum von 2020 bis 2022 jährlich zusätzlich jeweils 36 Millionen Euro für die Errichtung und den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen vor. Bei Windkraft sollen alle bereits genehmigten Anlagen bis 2020 fertiggestellt werden.

Beschlossen wurde auch ein Ölkesseleinbauverbotsgesetz. Das Bundesgesetz (über die Unzulässigkeit der Aufstellung und des Einbaus von Heizkesseln von Zentralheizungsanlagen für flüssige fossile oder für feste fossile Brennstoffe in Neubauten) stellt eine Änderung mit Verfassungsbestimmung dar, da sich der Bund die diesbezüglichen Kompetenzen nimmt. Das Gesetz tritt mit 1.1.2020 in Kraft.

Die Beschlüsse wurden in der Woche gefällt, als auch in New York der Climate Action Summit von UN-Generalsekretär Antonio Guterres stattfand. Österreich war durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen vertreten. Dabei bekannten sich 66 Staaten – darunter auch Österreich – zum Ziel, bis 2050 Klimaneutralität erreichen zu wollen. Im Vorfeld hatte auch die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Klimaschutz zu einem der wichtigsten Themen ihrer Amtszeit erklärt. Ihr Arbeitsauftrag an Frans Timmermans, der als Erster Executive Vice President federführend für das Thema Klimaschutz zuständig sein wird, ist eindringlich formuliert: „Der Schutz unseres Planeten und unserer gemeinsamen Umwelt ist die entscheidende Aufgabe unserer Generation. Diejenigen, die zuerst und am schnellsten handeln, werden diejenigen sein, die die Chancen des ökologischen Wandels nutzen.“ Ein entsprechender „European Green Deal“ solle die EU bis 2050 klimaneutral machen und zum Markenzeichen Europas werden. Frans Timmermans bekommt in seiner neuen Rolle eine Doppelfunktion: Er bestimmt zusammen mit von der Leyen über die strategische Ausrichtung und leitet die Gruppe der Kommissare der klimaverwandten Ressorts, wie beispielsweise Landwirtschaft, Verkehr, Energie oder Kohäsion. Darüber hinaus ist er für das Klimaschutz-Portfolio verantwortlich und damit auch für internationale Klimaschutz-Verträge. Wie genau der Green Deal aussehen soll, wird die EU-Kommission in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ausarbeiten.

Weiterführende Informationen:

Antrag (pdf)
Artikel im Handelsblatt
Artikel auf orf.at
Presseaussendung „Ökostrom-Förderung: Fünf-Parteien-Einigung passiert den Nationalrat“ ​
Presseaussendung „Nationalrat spricht sich für Klimanotstand aus“

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Szenarien für Regierungsbildung https://www.zukunftsforumshl.at/2019/10/03/szenarien-fur-regierungsbildung/ Thu, 03 Oct 2019 11:15:45 +0000 https://www.zukunftsforumshl.at/?p=550

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Szenarien für Regierungsbildung

3. Oktober 2019, Redaktion

Nach der Nationalratswahl im September ist das Koalitionsrennen offen.

Klimaschutz als Topthema im Wahlkampf, 150.000 Menschen in Österreich bei Klimademo, und Bundespräsident und Nationalrat erklären die Klimakrise zur Priorität: Wer auch immer regiert, die kommende Regierung wird neue Klimamaßnahmen setzen müssen.

 

Nach der Nationalratswahl am 29. September mit deutlichen Zugewinnen für ÖVP und GRÜNEN, leichte Zugewinne für die NEOS, sowie Verluste für SPÖ und FPÖ, startet die Sondierungsphase für konkrete Koalitionsgespräche. Bundespräsident Alexander Van der Bellen beauftragt Sebastian Kurz als Parteiobmann der stimmenstärksten Fraktion mit entsprechenden Gesprächen. In den Medien erhält die türkis-grüne Option aktuell die meiste Aufmerksamkeit, dennoch stehen inhaltlich einige Stolpersteine zwischen den möglichen Parteien.

 

Bei Analyse der Parteiprogramme zeigt sich, dass es auf der langfristigen Klima-Zielebene überraschend hohe Einigkeit gibt: alle Parteien wollen Klimaneutralität spätestens im Jahr 2050 (GRÜNE z.B. 2040, ÖVP 2045). Uneinigkeit gibt es bei den Zielen für 2030, die GRÜNEN wollen genauso wie die SPÖ eine Verschärfung, wobei dies auch den Plänen der neuen EU-Kommissionspräsidentin entsprechen könnte. Auch in Sachen CO2-Steuer ist die Uneinigkeit auf nationaler Ebene groß. Hier ist zwischen ÖVP, SPÖ und FPÖ Konsens, dass keine nationale CO2-Steuer kommen soll, während NEOS und GRÜNE für eine solche sind.

 

Wie schon im letzten „Update“ beschrieben, gibt es auch für den Sanierungsbereich in den Wahlprogrammen einige Vorschläge. Die ÖVP will, dass Gebäudesanierungen steuerlich begünstigt werden und der Umstieg zu Erneuerbaren Energien durch Förderungen unterstützt werden. In Neubauten sollen keine Ölkessel mehr verbaut werden dürfen. Die SPÖ tritt für ein sofortiges Verbot von Ölkesseln ein. Innerhalb von zehn Jahren sollen durch Förderungen sämtliche Ölkesseln durch andere Heizsysteme ersetzt und zusätzlich Erdgas zurückgedrängt werden. Auch die FPÖ fordert ein sofortiges Verbot von Ölheizungen, sie sollen bis 2030 gänzlich ersetzt werden. NEOS sind für neue Wohnrechtsgesetze, Förderungen und steuerliche Begünstigungen um die Sanierungsquote bei Gebäuden zu erhöhen. Öl- und Gasheizungen sollen im Neubau sofort verboten werden, bis 2030 sollen alle Ölheizungen ausgetauscht werden, zehn Jahre später sollen auch Gasheizungen der Vergangenheit angehören. Die Grünen wollen eine Förderoffensive für die Gebäudesanierung starten, dazu sollen steuerliche Begünstigungen kommen und rechtliche Hürden gesenkt werden. Ähnlich wie einige andere Parteien sollen Öl- und Gasheizungen im Neubau sofort verboten werden. Bis 2030 sollen dann Ölheizungen, bis 2040 Gasheizungen ersetzt werden. Förderprogramme in Abstimmung mit den Bundesländern sollen bei Neubauten den Einsatz anderer Technologien unterstützen.

Weiterführende Informationen:

HLK Wahlcheck

Wahlprogramm Check von GLOBAL 2000 

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